Netznutzung
Die Stromnetze gehören den sogenannten Netzbetreibern, die Stromversorger dürfen deren Netze gegen ein Entgelt benutzen. Die Netze müssen den Stromversorgern diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Um dies zu gewährleisten wird die Höhe der Netznutzungsgebühren von der Bundesnetzagentur reguliert. Diese Gebühren werden dann an den Stromverbraucher weitergegeben.
Konzessionsabgabe
Gemeinden und Landkreise sind berechtigt, von den Energieversorgern Konzessionsabgaben für die Nutzung ihrer Infrastruktur zu verlangen. Die Höhe der Abgabe ist in der Konzessionsabgabeverordnung geregelt und richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Körperschaft.
Stromsteuer
Die Stromsteuer wurde 1999 als Steuerungselement eingeführt, um einerseits Energie zu verteuern und andererseits die Lohnnebenkosten zu senken. Der Großteil der Einnahmen fließt dementsprechend in die Rentenkassen. Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer und somit Bestandteil des kWh-Preises. Seit 2003 beträgt sie 2,05 ct je kWh.
KWKG-Umlage
Von Kraft-Wärme-Kopplung spricht man, wenn bei der Stromerzeugung entstandene Wärme zum Heizen verwendet wird. Moderne Kraftwerke, die ihre Abwärme in ein Fernwärmenetz einspeisen, erreichen Wirkungsgrade jenseits von 80%. Um diese hocheffiziente Energieerzeugung zu fördern, erhalten Betreiber einer KWK-Anlage einen Bonus pro erzeugter Kilowattstunde. Dieser Bonus wiederum wird von allen Stromverbrauchern in Form der KWKG-Umlage bezahlt.
EEG-Umlage
Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 1. April 2000 ist es, erneuerbare Energien zu fördern. Je nach Art der Erzeugung garantiert der Staat feste Vergütungssätze pro eingespeister Kilowattstunde. Auf diese Weise wird garantiert, dass sich Investitionen in umweltfreundliche Kraftwerke für die Betreiber rentieren. Dank dem EEG ist auch festgelegt, dass die Einspeisung nachhaltig produzierten Stromes in die Energienetze den Vorrang gegenüber konventionell erzeugtem Strom hat.
Die festen Vergütungssätze für den grünen Strom werden, wie bei der KWK-Umlage, auf alle Stromverbraucher umgelegt. Jedes Jahr wird die Höhe der EEG-Umlage anhand der Fördersumme des letzen Jahres und Prognosen neu berechnet.
§19 Umlage / Industrieumlage
Um stromintensive Unternehmen finanziell zu entlasten wurde die Industrieumlage nach §19 StromNEV eingeführt. Sie ermöglicht Unternehmen, die bei mindestens 7.000 Benutzungsstunden mehr als 10 Gigawattstunden verbrauchen, eine Befreiung von den Netzentgelten. Die wegfallenden Netzentgelte werden in Form der Industrieumlage wieder auf die Endverbraucher umgelegt.
Offshore-Umlage
Windkraftanlagen können wegen des steten Windes vor den Küsten am effektivsten betrieben werden, doch die Errichtung von sogenannten Offshore-Windparks ist mit enormen Kosten und Problemen bei der Netzanbindung verbunden.
Um Betreiber von Offshore Windparks zu entlasten, deren Anlagen noch nicht an das Leitungsnetz angebunden sind, wurde die Offshore Umlage eingeführt. Auch hier werden die Kosten auf die Letztverbraucher umgelegt.
Mehrwertsteuer
Die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer wird auf alle Positionen des Strompreises (Einkauf, Netznutzung, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, KWKG- und EEG-Umlage, Offshore- und Industrieumlage) gerechnet und auf den Gesamtstrompreis erhoben, den dann der End-Verbraucher zahlen muss.
Wettbewerbsanteil
Der Wettbewerbsanteil sind die Beschaffungs und Vertriebskosten, also Einzelkosten wie Einkaufspreis und Provisionen und natürlich Gemeinkosten wie Mieten und Gehälter. Durch schlanke Strukturen, synergetische Effekte mit unseren Partnern und Reduzierung der Gewinnmarge schaffen wir es, diese Kostenfaktoren für Sie gering zu halten.