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Ja. Jeder, der Kunde bei einem Stromversorger ist, darf diesen auch wechseln.
Ausnahme: Ihr Strom wird vom Vermieter gezahlt. Dann sind nicht Sie der Kunde, sondern Ihr Vermieter. Bitten Sie Ihren Vermieter, den Wechsel vorzunehmen.
Wenn man neu in eine Wohnung einzieht, merkt man oft nicht, das man einen Stromliefervertrag hat – bis die Rechnung des Versorgers kommt. Meistens ist man dann in der recht teuren Grundversorgung.