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Ja. Jeder, der Kunde bei einem Stromversorger ist, darf diesen auch wechseln.
Ausnahme: Ihr Strom wird vom Vermieter gezahlt. Dann sind nicht Sie der Kunde, sondern Ihr Vermieter. Bitten Sie Ihren Vermieter, den Wechsel vorzunehmen.
Wenn man neu in eine Wohnung einzieht, merkt man oft nicht, das man einen Stromliefervertrag hat – bis die Rechnung des Versorgers kommt. Meistens ist man dann in der recht teuren Grundversorgung.
TIPP: Keine Sorge, wenn Sie gerade erst in Ihre neue Wohnung eingezogen sind und noch nicht wissen wer Ihr Grundversorger ist. Den Wechsel über MeisterStrom können Sie bis zu 4 Wochen rückwirkend beantragen.